Die Eltern, als Vereinsmitglieder, treffen sich zweimal jährlich und nach Bedarf zur Mitgliederversammlung, um die betrieblichen Angelegenheiten zu besprechen und zu organisieren. Hierzu gehört beispielsweise  die Wahl und Kontrolle des Vorstandes, Jahres- und Kassenbericht, die Beschließung des Konzeptes, Beschlussfassungen über verschiedene Anliegen und Anträge der Eltern.

Hierbei müssen sich die Eltern selbstverständlich an den Richtlinien des Gesetzgebers, der die qualitativen Anforderungen im SGB VIII festgelegt hat, orientieren. Selbstverständlich sind sie verpflichtet den Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung, der in der Bildungsvereinbarung des Landes festgeschrieben ist, umzusetzen.